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Deutsche Pfadfinder-Stiftung

„Baden-Powell“

 

Die Deutsche Pfadfinder-Stiftung „Baden-Powell“ ist eine rechtsfähige gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München, öffentlich anerkannt von der Regierung von Oberbayern und vom Finanzamt München für Körperschaften.

Sie wurde von langjährigen Mitgliedern der DEUTSCHEN PFADFINDERSCHAFT SANKT GEORG (DPSG) in München gegründet, ist bundesweit tätig und bei ihren Aktivitäten und Angeboten nicht auf einen bestimmten Pfadfinderbund beschränkt.

Die Stiftung hat sich bewusst nach Lord Robert Baden-Powell, dem Gründer der weltweiten Pfadfinderbewegung, benannt. Die von Lord Baden-Powell formulierten und in seinen Schriften ausführlich erklärten PFADFINDERGESETZE bilden die inhaltliche Grundlage der Arbeit aller Pfadfinder-Organisationen, die den Namen "Pfadfinder" zu Recht tragen.

 

 

Das Pfadfindergesetz

 

 

1. Auf die Ehre eines Pfadfinders kann man sich verlassen.

Keine Versuchung, so groß und so heimlich sie auch sei, kann einen echten Pfadfinder dazu bringen, eine unehrenhafte oder zweifelhafte Handlung zu begehen, so klein sie auch sei. Ein Pfadfinder hält sich immer an sein Versprechen. Das Ehrenwort eines Pfadfinders ist so gut wie seine Unterschrift.


2. Ein Pfadfinder ist treu Gott, der Kirche, seinem Vaterland, seinen Eltern, seinen Vorgesetzten und seinen Untergebenen.

Ein Pfadfinder ist als guter Staatsbürger ein Spieler in der Mannschaft, die ihr Spiel ehr­lich zum Wohl der Allgemeinheit durchführt. Ein Pfadfinder bleibt auch sich selbst treu und entwertet die Achtung vor sich selbst nicht dadurch, dass er sich anderen gegenüber unfair verhält.


3. Ein Pfadfinder hat die Pflicht, sich nützlich zu erweisen und anderen zu helfen.

Das höchste Ziel einen Pfadfinders heißt: Dienen. Er ist jederzeit bereit, seine Zeit, seine Kraft und notfalls sogar sein Leben für andere zu opfern.


4. Ein Pfadfinder ist Freund aller Menschen und Bruder aller Pfadfinder, egal zu wel­cher sozialen Klasse der andere gehört.

Ein Pfadfinder erkennt alle anderen Menschen als Kinder desselben Vaters an, trotz der Verschiedenheit der Anschauungen, der sozialen Klasse, des Glaubens oder der Nationalität. Durch diese Liebe zu den Söhnen und Töchtern anderer Länder trägt er zum Frieden und Verständnis unter den Völkern bei und arbeitet mit am Reich Gottes auf Erden, denn die ganze Welt ist eine Bruderschaft.


5. Ein Pfadfinder ist höflich und ritterlich.

Wie einst die Ritter, so sind heute die Pfadfinder höflich und ritterlich gegenüber Frauen, alten Menschen und Kindern. Und was noch schwerer ist, sie sind höflich sogar zu ihren Gegnern.


6. Ein Pfadfinder ist ein Freund der Tiere. [auch: Ein Pfadfinder schützt Pflanzen und Tiere.]´
 
Ein Pfadfinder erkennt seine Verbundenheit mit den anderen Geschöpfen Gottes an, die in diese Welt gesetzt wurden, um sich eine Zeit lang ihres Lebens zu freuen. Ein Tier zu misshandeln ist eine Sünde gegen den Schöpfer.
 

7. Ein Pfadfinder gehorcht den Anweisungen seiner El­tern, Gruppenleiter und Sippenführer ohne Widerrede.

Ein Pfadfinder gewöhnt sich an Disziplin und ist bereit und willig, Gott und seinen Mitmenschen zu dienen, zum Wohl der Allgemeinheit. Die Gemeinschaft, die die beste Disziplin praktiziert, ist am glücklichsten; aber der Gehorsam muss von innen kommen und darf nicht nur von außen erzwungen sein. Daher ist das Beispiel, das man den anderen gibt, von so hohem Wert.


8. Ein Pfadfinder lächelt und pfeift in allen Schwierigkeiten. [auch: Ein Pfadfinder ist stets guter Laune.]

Von einem Pfadfinder wird erwartet, dass er den Kopf nicht ver­liert und dass er auch in der schwierigsten Lage mit frohem Mut und Optimismus durchhält.


9. Ein Pfadfinder lebt sparsam und einfach.

Ein Pfadfinder vertrödelt nicht Zeit und Geld mit wertlosen Vergnügungen, sondern ergreift Gelegen­heiten beim Schopf, die dauerhaften Erfolg versprechen. Er ist sich immer bewusst, dass er für die anderen nicht eine Bürde, son­dern eine Hilfe sein will.


10. Ein Pfadfinder ist rein in Gedanken, Worten und Taten.

Ein Pfadfinder ist nicht nur rein in Gedanken, sondern auch reinen Willens, sexuelle Triebe zu beherrschen und Aus­schweifungen zu meiden; er gibt anderen ein Beispiel reinen und anständigen Denkens, Sprechens und Handelns.



(übernommen aus den Schriften von Robert Stephenson Smyth Baden-Powell, Lord of Gilwell)

 

 

 

Zwei der bedeutendsten Zitate von Lord Robert Baden-Powell lauten:

»Hätten wir es als das bezeichnet, was es ist, nämlich eine 'Gemeinschaft zur Verbreitung moralischer Wertvorstellungen', hätte sich bestimmt kein Kind dafür interessiert. Es aber 'Pfadfindertum' zu nennen und jedem die Chance zu geben, ein Pfadfinder zu werden, ist ein ganz anderes Paar Schuhe.«

»Glück ist nicht die Folge von Reichtum oder Erfolg im Beruf und noch weniger von Nachsicht gegen sich selbst. Das wahre Glück findet ihr darin, dass ihr andere glücklich macht. Versucht, die Welt ein bisschen besser zurückzulassen, als ihr sie vorgefunden habt! Wenn dann euer Leben zu Ende geht, könnt ihr glücklich sterben in dem Bewusstsein, eure Zeit nicht vergeudet, sondern immer euer Bestes getan zu haben. Seid in diesem Sinn allzeit bereit



  Download der PDF-Datei  Grundlagen des Pfadfindertums

 

 

 

 

 

 

Auszug aus der Satzung

 

der Deutschen Pfadfinder-Stiftung „Baden-Powell“  

  

 

Präambel

 

Im ehrfürchtigen Gedenken an Robert Stephenson Smyth Baden-Powell, Lord of Gilwell, den Gründer der weltweiten Pfadfinderbewegung, gründen wir diese Stiftung zur Förderung der Erziehung junger Menschen zu den Werten und Idealen des Pfadfindertums, wie sie Robert Baden-Powell in seinen zahlreichen Veröffentlichungen niedergelegt hat.

 

 

§ 1: Name, Rechtsstellung, Sitz

 

Die Stiftung führt den Namen Deutsche Pfadfinder-Stiftung „Baden-Powell. Sie ist eine rechtsfähige gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München.

 

 

§ 2: Stiftungszweck

 

(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendarbeit und der Erziehung junger Menschen, insbesondere der Erziehung zu den Werten des Pfadfindertums (Scouting) im Sinne von Robert Baden-Powell, Lord of Gilwell.

 

(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:

1. Durchführung von Veranstaltungen zur Erziehung junger Menschen im Sinn der oben genannten Werte (z.B. Gruppenleiter- und Mitarbeiterseminare, Informationsveranstaltungen, Lager und Fahrten) und Förderung solcher Veranstaltungen, die von steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts durchgeführt werden,

2. Verbreitung pfadfinderischen Gedankenguts in schriftlicher, digitaler (CD, DVD) und mündlicher Form (z.B. bei Veranstaltungen wie Kirchentagen, Buchmessen etc.) und im Internet,

3. Trägerschaft und Verwaltung von Häusern, die von Jugendgruppen genutzt werden können.

 

(3) Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

 

(4) Die Stiftung kann auch anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder einer geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stellen mit den Mitteln Maßnahmen nach Absatz 2 fördern.

 

 

§ 3: Einschränkungen

 

(1) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie darf keine juristische oder natürliche Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Unterstützungen, Zuwendungen oder Vergütungen begünstigen.

 

(2) Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung steht den durch die Stiftung Begünstigten aufgrund dieser Satzung nicht zu.

 

 

§ 4: Grundstockvermögen

 

(1) Das Grundstockvermögen ist in seinem Wert dauernd und ungeschmälert zu erhalten.

 

(2) Zustiftungen (Zuwendungen zum Stiftungsvermögen) sind zulässig.

Zuwendungen ohne Zweckbestimmung aufgrund einer Verfügung von Todes wegen können dem Stiftungsvermögen zugeführt werden.

 

 

§ 5: Stiftungsmittel

 

(1) Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben

1. aus den Erträgen des Stiftungsvermögens,

2. aus Zuwendungen, soweit sie vom Zuwendenden nicht zur Aufstockung des Stiftungsvermögens bestimmt sind.

 

(2) Sämtliche Mittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

 

(3) Es dürfen Rücklagen gebildet werden, wenn und solange dies erforderlich ist, um die steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke nachhaltig erfüllen zu können, und soweit für die Verwendung der Rücklagen konkrete Ziel- und Zeitvorstellungen bestehen. Der Überschuss der Einnahmen über cie Unkosten aus Vermögensverwaltung kann im Rahmen der steuerlichen Bestimmungen dem Stiftungsvermögen zur Werterhaltung zugeführt werden.

 

 

Die weiteren Paragrafen der Satzung regeln die Berufung und Aufgaben der Mitglieder des Stiftungsvorstands, die Geschäftsführung und die Stiftungsaufsicht.

 

Deutsche Pfadfinder-Stiftung "Baden-Powell", München

Pfadfinderstiftung@t-online.de

 

 

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